Zertifikat »Qualität durch Fortbildung«

RA Prof. Dr. Stefan Haupt ist seit 12.6.2022 erneut berechtigt, das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer und damit einhergehend die Wort-/Bildmarke »Qualität durch Fortbildung« zu nutzen. Bevor eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt mit dem Logo »Qualität durch Fortbildung« werben darf, muss er seine Fortbildungsaktivitäten belegen. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein Fernstudium, […]