Prof. Dr. Stefan Haupt
Kanzlei für Urheber- und Verlagsrecht | Internet- und Medienrecht | Markenrecht in Berlin
Haupt Rechtsanwalt
Willkommen bei Prof. Dr. Stefan Haupt Rechtsanwalt in Berlin, Ihr Partner für Urheber- und Verlagsrecht, Internet- und Medienrecht sowie Markenrecht. Seit Jahrzehnten biete ich maßgeschneiderte Lösungen und vertrete Ihre Interessen mit Engagement und Fachkompetenz. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.
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News
Update zum Artikel Archivrecht
Das Heft 03/2024 der Fachzeitschrift ARCHIV. theorie & praxis – inklusive des Beitrages von Prof. Dr. Stefan Haupt zum Fachtag Archivrecht (S. 208-213) – ist
Beitrag in Stiftung&Sponsoring: Streit. Eine Annäherung
In Heft 5/24 der Zeitschrift „Stiftung & Sponsoring“ wurde der von Prof. Dr. Stefan Haupt verfasste Beitrag „Streit. Eine Annäherung“ veröffentlicht (Seite 22). Der Text
Veröffentlichung in „Recht und Zugang“
Gemeinsam mit Dr. Andreas Nestl, dem Leiter des Referats Archivrecht bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, hat Prof. Dr. Stefan Haupt den „Tagungsbericht –
Spezialisiert auf Verlag, Marken- und Unternehmenskennzeichen, Film und Fernsehen, Musik sowie Werbeagenturen. Ihr Experte für rechtliche Lösungen.
Unsere Rechtsgebiete
Rechtsgebiete und Kompetenzen
Die Zukunft birgt für Verlage viele Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Bewertung von neuen Geschäftsmodelle und Verlagsprodukten, die eine sichere und ertragsreiche digitale Verwertung von Inhalten bringen sollen. Dabei stehen wir Ihnen mit rechtlichem und strategischem Rat zur Seite. Wir verhandeln mit e-book Plattformen und Inhabern von digitalen Rechten und setzen uns für eine zielgenaue und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsgestaltung ein.
Durch unsere über 20 Jahre lange Erfahrung als Berater und Vertreter von renommierten Verlagen bieten wir auch eine umfassende Beratung im “klassischen” Verlagsgeschäft an. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Autoren-, Illustratoren-, Fotografen-, und Übersetzerverträgen, klären Rechte und Rechtstreitigkeiten mit Autoren und anderen Verlegern. Wir beraten Sie über die Rolle der Verwertungsgesellschaften und gestalten die Lizenzierung von Merchandising- und Verfilmungsrechten.
In der heutigen Zeit der Informationsüberflutung spielen unterscheidungskräftige Zeichen eine immer größere Rolle beim Produktabsatz und -marketing. Diese dienen nicht nur als Herkunftshinweis, sondern auch als Qualitätsgarantie und Kommunikationsmittel. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Unternehmen seit vielen Jahren führen oder gerade gegründet haben, die Nutzung einer originellen Marke oder Unternehmenskennzeichen im Wirtschaftsverkehr ist eine unabdingbare Voraussetzung für Erfolg. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des Erkennungszeichens und weisen Sie auf Risiken bei der Markenentwicklung hin. Wir melden für Sie nationale, europäische und internationale Marken an und helfen bei der Markenrecherche und Markenüberwachung. Auch nach Eintragung der Marke stehen wir Ihnen mit umfassenden und kompetenten Rat zur Seite, beispielsweise bei Formulierung und Abschluss von Abgrenzungsvereinbarungen und Lizenzverträgen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Verletzungen und Produktpiraterie.
Die technischen Innovationen und die Globalisierung haben einen Wandel und neue Chancen und Risiken für die Film- und Fernsehbranche gebracht. Diese Entwicklungen setzen eine professionelle und fundierte rechtliche Beratung voraus. Wir verhandeln und gestalten für Sie den Stoffeinkauf und die Stoffentwicklung, sowie den Finanzierungsrahmen. Wir berücksichtigen alle Möglichkeiten der Finanzierung, wie Filmförderung, Finanzierung durch Banken und Crowdfunding und stellen Kontakte mit privaten Investoren her. Wir unterstützen Sie bei der Klärung von Rechten und Lizenzfragen und beim Abschluss der erforderlichen Verträge, wie z.B. Regieverträgen, Darstellerverträgen, Werkverträgen. Wir begleiten Sie bei der Erstellung von nationalen und internationalen Filmproduktionen und Postproduktionen. Wir helfen mit rechtlichem und strategischem Rat bei der Verwertung auf sämtlichen Vertriebsstufen und setzen, wenn notwendig, ihre Rechte vor Gericht durch.
In der Zeit des digitalen Wandels ist die Musikbranche vielen Herausforderungen und Veränderungen ausgesetzt. Eine Anpassung an die neuen Entwicklungen ist unentbehrlich und bringt große Chancen. Im Bereich des Musikrechts verfügen wir über langjährige Erfahrung und detailliertes Wissen auf dem neuesten Stand. Wir bieten eine kompetente Beratung für Musiker, Verlage, Labels, Komponisten und Produzenten. Wir begleiten Sie bei Verhandlungen, Klärungen von Rechten und gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten. Wir erstellen für Sie alle erforderlichen Verträge, unter anderem Labelverträge, Lizenzverträge, Bandgründungsverträge, Editionsverträge, Produzentenverträge, Managementverträge und helfen bei Fragen der Abrechnung und Mitgliedschaft bei GEMA und GVL. Wir verfügen über eine große Bandbreite an nationalen und internationalen Kontakten und schaffen somit einen Mehrwert bei der Vermarktung und Auswertung Ihrer Werke.
In der heutigen Zeit werden Verbraucher in Sekundentakt mit Werbebotschaften bombardiert, die oft unbeachtet bleiben. Die Folge ist, dass sich der Kampf um die Aufmerksamkeit der Verbraucher verstärkt hat. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Online-Marketing zu. Suchmaschinenoptimierung, E-Mail-Marketing, Social-Media-Marketing, virales Marketing. Diese Maßnahmen bieten ungeahnte Möglichkeiten eine Unternehmung bekannter zu machen und mehr Umsatz zu generieren. Auch im offline-Bereich entwickeln sich neue Werbeformen, wie z. B. das Guerillamarketing. Leider können Versäumnisse im Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts den Erfolg der Werbung gefährden und erhebliche Kosten nach sich ziehen. Um dies zu verhindern, bieten wir die Prüfung von Werbemaßnahmen, Wettbewerbsstrategien und externer Kommunikationen an. Wir unterstützen Sie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte und bei der Abwehr von angeblichen Ansprüchen der Konkurrenz.
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