Zertifikat »Qualität durch Fortbildung«

Seit dem 26.08.2025 ist Prof. Dr. Stefan Haupt zum siebten Mal berechtigt, mit dem Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ zu werben. Sein Kommentar dazu:

„Ein Kollege belächelt immer, dass ich seit 2006 alle drei Jahre mein Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ (kurz: Zertifikat Q) erneuere. Für ihn, einen Wassersportler, ist das Zertifikat Q so etwas wie das Seepferdchen. Das Seepferdchen-Abzeichen ist das erste Schwimmabzeichen, das Kinder erwerben können. Zu den Anforderungen gehören einen Sprung vom Beckenrand, 25 m Schwimmen, das Heraufholen eines Gegenstandes aus schultertiefem Wasser sowie die Kenntnis der Baderegeln.
Für das Zertifikat Q müssen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren mindestens 360 Punkte (das entspricht 36 Stunden) an Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden. Das Zertifikat Q ist ein Qualitätssiegel der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Die Pflichtmodule sind Materielles Recht (Modul I) und Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht (Modul II). Wahlmodule sind Verfahrens- oder Prozessrecht (Modul III) und Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung (Modul IV).
Auf den ersten Blick erscheinen die Bedingungen einfach – eine Stunde pro Monat. Alle drei Jahre wird beim Vorbereiten des Antragsformulars jedoch deutlich, dass bei zwei bis drei Modulen die Mindestanzahl an Punkten leicht zusammenkommt, aber für mindestens ein Modul nicht ausreicht. Was wird aus dieser Feststellung deutlich?
Die Anforderungen für das Qualitätssiegel gehen über das Alltagsgeschäft eines Rechtsanwaltes hinaus. Damit geht einher, dass zeitnah Fortbildungen in den Bereichen absolviert werden müssen, die in den letzten drei Jahren ganz offensichtlich vernachlässigt worden sind.
Derzeit gibt es in Deutschland 166.504 Rechtsanwälte (Stand: 01.01.2025). Die BRAK bearbeitet jährlich ca. 2.000 Anträge auf das Zertifikat Q.
Insoweit muss der Anwalt, der bei der Bundesrechtsanwaltskammer die Berechtigung zum Tragen des Siegels „Qualität durch Fortbildung“ beantragt, für eine über den klassischen Anwaltsalltag hinausgehende Fortbildung Sorge tragen.“

Weitere Informationen zum Zertifikat hier.

Aleksandra Tollkühn | LL.M. (Edinburgh)