Zertifikat »Qualität durch Fortbildung«
RA Dr. Stefan Haupt ist seit 12.6.2019 erneut berechtigt, das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer und damit einhergehend die Wort-/Bildmarke »Qualität durch Fortbildung« zu nutzen.
Weitere Informationen zum Zertifikat hier.